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BVerwG, 21.05.1986 - 4 B 100.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anwendung des Grundsatzes vom Bestandsschutz auf eine Modernisierungsmaßnahme
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.11.1985 - 1 A 36/85
- BVerwG, 21.05.1986 - 4 B 100.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82
Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes; …
Auszug aus BVerwG, 21.05.1986 - 4 B 100.86
Ebenso ist jedoch vom Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß solche Maßnahmen nicht vom Bestandsschutz gedeckt sind, die einer Neuerrichtung (Ersatzbau) gleichkommen oder die dem bisherigen Gebäude seine Identität nehmen (so noch Urteil des Senats vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen). - BVerwG, 20.03.1981 - 4 B 195.80
Modernisierung - Wohnhaus - Bestandsschutz - Reparatur - Instandsetzung
Auszug aus BVerwG, 21.05.1986 - 4 B 100.86
Die Frage, ob eine "ohne bauliche Erweiterung vorzunehmende" Modernisierungsmaßnahme unter § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 b BBauG fällt, ist bereits - wie auch die Beschwerde nicht verkennt - abschließend geklärt (Beschluß des Senats vom 20. März 1981 - BVerwG 4 B 195.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 181).